Hausordnung
1. Sauberhaltung, Sicherungs- und Sorgfaltspflichten
1.1. Teppiche, Polster, Betten, Kleider, Schuhe etc. sind nur in der Wohnung oder an den dafür vorgesehenen Außenflächen
zu reinigen. Dabei sind die Ruhezeiten einzuhalten. Die Reinigung von Gegenständen am Fenster bzw. über die Fenster-
brüstung hinaus sind verboten.
1.2. Es ist nicht gestattet, in Ausguss- und WC-Becken Küchenabfälle oder schädliche Flüssigkeiten abzuführen.
1.3. Im Treppenhaus, Kellergang, Wäscheboden und Bodenaufgang dürfen keine sperrigen Gegenstände abgestellt werden.
1.4. In Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften und zum Schutz der Hausbewohner sind die Häuser geschlossen zu
halten. Dies gilt insbesondere in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, im Übrigen jedoch auch für die anderen Zeiten,
wobei kurzzeitiges Öffnen der Haustür zum Zweck der Entlüftung zugelassen ist. In den Häusern, in denen bereits
Wechselsprechanlagen eingebaut sind, hat das Verschließen der Haustür zu unterbleiben. Keller-, Haus- und Boden-
fenster sind bei Sturm, Regen und Schneetreiben zu schließen.
1.5. In der kalten Jahreszeit ist dafür zu sorgen, dass alle wasserführenden Leitungen vor Frost geschützt werden.
1.6. Das Halten von Haustieren ist so vorzunehmen, dass sich die anderen Hausbewohner nicht belästigt fühlen. Es ist auf
unbedingte Hygiene und Sauberkeit zu achten und Geruchsbelästigungen können zum Entzug der Haltegenehmigung
führen. Das Auftreten von Ungeziefer in Wohnungen und im Haus ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
1.7. Für den Anschluss von Rundfunk- und Fernsehgeräten stehen die Verkabelungen der Wohnungsgenossenschaft „Wismut“
zur Verfügung und das Anbringen von Satelliten-Empfangsanlagen und/oder Funkantennen ist untersagt, soweit diese im
Außenbereich, d.h. Dach-, Keller- und Außenfenster und im Außenwandbereich installiert werden sollten.
1.8. Schlüsselverluste von Schlössern der Hauseingangstüren sowie der Hintertüren sind dem Vermieter unverzüglich mitzu-
teilen. Ersatzbestellungen können nur über den Vermieter erfolgen.
1.9. In den Keller- und Bodenräumen dürfen keine brennbaren, explosiven oder giftig-ätzende Flüssigkeiten gelagert werden.
Motorräder, Mopeds oder Mofas dürfen grundsätzlich nicht im Keller abgestellt werden.
Ein unbeaufsichtigtes Laden von Lithium-Ionen-Akku`s in den Kellerräumen ist untersagt.
1.10. Die vorhandenen Trockenräume bzw. Wäscheplätze im Freien können nach freier Abstimmung innerhalb der Hausge-
meinschaft genutzt werden. Nach Beendigung der Nutzung ist sicherzustellen, dass die Trockenräume gesäubert werden
und im Übrigen sowohl im Trockenraum als auch am Wäschegerüst die Leinen entfernt werden. Abweichende Regelun-
gen der Hausgemeinschaft sind zulässig, jedoch gegenüber dem Vermieter durch schriftlichen Mehrheitsbescheid nach-
zuweisen.
1.11. Das Aufhängen von Wäsche auf den Balkonen ist lediglich bis zur Brüstungshöhe der Balkonbrüstung gestattet.
2. Boden-, Treppenhaus-, Kellergang- und Hofreinigung1)
1) Entfällt bei der Übernahme der Hausreinigung durch eine Fremdfirma.
2.1. Wöchentlich sind mindestens einmal die Treppenhäuser zu reinigen, im Wechsel der Etagenbewohner beginnend vor der
Wohnungstür bis zur Plattform der nächsten unteren Etage. Geländer und Hausfenster sind mit zu reinigen. Im Parterre-
bereich ist die Treppe bis zum Kellergang mit zu reinigen. Keller- und Bodengänge sind im wöchentlichen Wechsel zu
reinigen.
2.2. Die Hausgemeinschaft ist verpflichtet, über diese Reinigungspflichten jährlich einen Reinigungsplan zu erarbeiten.
3. Häusliche Ruhe
Als grundsätzliche Ruhezeiten werden die täglichen Zeiträume
Montag- Freitag 22:00 Uhr – 8:00 Uhr und 13:00 Uhr – 14:00 Uhr
Sonnabend 18:00 Uhr – 8:00 Uhr und 12:00 Uhr – 15:00 Uhr
bestimmt.
In den vereinbarten Ruhezeiten dürfen keine ruhestörenden Tätigkeiten vorgenommen werden, wie z. B. handwerkliche lärmerzeugen-de Arbeiten, Musizieren, Tonträger über Zimmerlautstärke oder bei geöffnetem Fenster abspielen, Betreiben lärmerzeugender Haushaltmaschinen, wie Staubsauger, Küchenmaschinen, Waschmaschinen sowie Erzeugung unnötigen Lärmes auf Autostellplätzen.
Hinsichtlich der Bohrzeiten wird deshalb ausdrücklich bestimmt, dass diese in den nachfolgenden Zeiträumen liegen:
Montag- Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Sonnabend 8:00 – 12:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist generell die häusliche Ruhe einzuhalten.
4. Abstellen von Fahrzeugen
Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen sind generell nur auf dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Zufahrtswegen und Ab-stellflächen gestattet. Ein Abstellen von Fahrzeugen auf dem Fußsteig bzw. den Außenanlagen ist generell nicht gestattet und der Vermieter ist berechtigt, bei Feststellen von Verstößen das kostenpflichtige Abschleppen dieser Fahrzeuge zu veranlassen.
5. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Grobe Verstöße gegen diese Hausordnung durch den Mieter können zur Kün-digung des Mietvertrages führen.
Nachbemerkung
Hausbewohner können nur dann friedlich unter einem Dach zusammenleben, wenn sie den Willen zu guter Nachbarschaft auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung besitzen und auch danach leben. Mit Ihrer Unterschrift unter dem Dauernutzungsvertrag haben Sie sich verpflichtet, diese Hausordnung einzuhalten.
Aue, den 24.01.2025
Wohnungsgenossenschaft
„Wismut“ Aue/Lößnitz eG
Emil-Teubner-Straße 16 a
08280 Aue-Bad Schlema