Stetige Steigerung und kein Ende?
Die Analyse der Entwicklung der Betriebskosten der vergangenen Jahre zeigt, dass eine ständige Steigerung zu verzeichnen ist. Es gibt eigentlich keine Betriebskostenart, die nicht von steigenden Preisen gekennzeichnet ist.
Leider hat die Genossenschaft als Vermieter auf die Kostenentwicklung nur wenig Einfluss, da diese insbesondere von den Beschlüssen und Festlegungen der Politik abhängig ist. Für den einzelnen Mieter lassen sich Kosteneinsparungen nur über Verbrauchsmengenreduzierungen erzielen.
Zur Zeit befinden wir uns in dem Teufelskreis, dass zunehmende Einsparungen seitens der Mieter als Begründung für durchzuführende Preiserhöhungen genutzt werden. Jüngstes Beispiel ist die vorgesehene Änderung der Landkreisabfallsatzung. Auch gesetzliche Neuregelungen, wie die am 01.04.1999 in Kraft tretende Öko-Steuerreform, führen zu einer drastischen Steigerung der Betriebskosten.
Da jedes Jahr im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Fragen zu den einzelnen Betriebskostenarten auftreten, möchten wir im Anschluss die einzelnen Betriebskostenarten und ihre Berechnungsbasis noch einmal erläutern:
1. Müllabfuhr
Umlage erfolgt nach m² Wohnfläche - im Lößnitzer Neubaugebiet seit 01.04.1998 nach Schüttmenge
2. Sach- und Haftpflichtversicherung
Umlage erfolgt nach Anzahl der WE - Kosten der Versicherung des Gebäudes
3. Sonstige Betriebskosten
Umlage erfolgt nach m² Wohnfläche - Fäkalienabfuhr, umlagefähige Kosten, die anfallen können, aber nicht konkret benannt wurden
4. Sonstige Betriebskosten
Umlage erfolgt nach Anzahl der WE - Wartung der Heizung, Wartung der Schließanlage
5. Straßenreinigung
Umlage erfolgt nach m² Wohnfläche - Kosten der öffentlichen Straßenreinigung
6. Ungezieferbekämpfung
Umlage erfolgt nach m² Wohnfläche - Kosten für angefallene Schädlingsbekämpfung
7. Garten- und Grünlandpflege
Umlage erfolgt nach m² Wohnfläche - Festlegung innerhalb der Genossenschaft
8. Beleuchtung
Umlage erfolgt nach m² Wohnfläche - Kosten des Hauslichts und Heizungsstrom
9. Heizung / Warmwasser
verbrauchsabhängige Umlage laut Heizkostenumlageverordnung: 60% verbrauchsabhängig, 40% Grundkosten nach Heizfläche
10. Grundsteuer
Umlage erfolgt nach m² Wohnfläche - Kosten laut Grundsteuerbescheid der Städte und Gemeinden
11. Schornstein / Luftschacht
Umlage erfolgt nach m² Wohnfläche - Kosten der Kehr- und Überprüfungsgebühren
12. Wasser / Abwasser
Umlage erfolgt nach Verbrauch. Für die Kostenermittlung zählt der Hauptwasserzähler. Dieser wird mit dem Verbrauch des WE-Zählers ins Verhältnis gesetzt, um den Kostenanteil pro WE am Gesamtverbrauch zu ermitteln. Auf Grund der unterschiedlichen Zählergrößen kommt es zu Differenzen zwischen Hauptgrund WE-Zähler. Diese Differenzen werden entsprechend dem prozentualen Anteil auf die einzelnen Mieter umgelegt.